Antworten
auf häufig gestellte Fragen
Das Gesamtpaket zum Schutz der Bäume ist im Sommer 2025 von der Stadt Oldenburg beschlossen worden. Die Baumschutzsatzung ist darin eine von vier Säulen und legt fest, welche Bäume besonders geschützt sind, welche Eingriffe verboten oder genehmigungspflichtig sind und wie bei geplanten Maßnahmen vorzugehen ist.
Warum sind Bäume wichtig für Oldenburg?
Betrifft die Baumschutzsatzung Oldenburg auch Mieter*innen?
Hat Oldenburg bereits genug Grün, dass es keines Baumschutzes bedarf?
Schränkt die Baumschutzsatzung Bürger*innen übermäßig ein?
Verursacht die Baumschutzsatzung zu viel Verwaltungsaufwand?
Hatten die Bürger*innen genug Mitsprache bei der Erarbeitung der Baumschutzsatzung?
Wie kann ich den Baum auf meinem Grundstück noch nutzen?
Kann ich meinen Baum selbst pflegen oder darf das nur ein Fachbetrieb?
Welche Hilfen gibt es für Bürger*innen zur Einhaltung der Baumschutzsatzung?
Werden Bäume vorzeitig gefällt, bevor sie unter Schutz stehen?
Welche Folgen hat die Abschaffung der Baumschutzsatzung?
Baumschutzsatzung in anderen deutschen Städten
Bewährte Praxis deutschlandweit
Viele Städte in ganz Deutschland haben eine Baumschutzsatzung oder entsprechende Verordnung, teilweise seit bereits mehr als 30 Jahren. Die Stadt Hannover beschloss erstmals 1987 eine Baumschutzsatzung. Die Stadt München hat bereits 1976 eine Baumschutzverordnung erlassen.
Erfolg führt zu Verstärkung
Diese Städte haben so positive Erfahrungen mit dem Schutz des Stadtgrüns gemacht, dass sie ihre Verordnungen in den letzten Jahren aktualisiert und den Baumschutz dabei weiter gestärkt haben.
So stehen beispielsweise in der aktuellen Baumschutzsatzung Hannovers und der aktuellen Baumschutzverordnung Münchens Laubbäume ab einem in 1 m Höhe gemessenen Stammumfang von 60 cm unter Schutz. Auch größere Sträucher und freistehende Hecken sind in den neuesten Verordnungen geschützt. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Ersatzpflanzungen erhöht, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu verbessern.
Oldenburg mit moderatem Ansatz
Die in der Baumschutzsatzung Oldenburg genannten Anforderungen sind im Vergleich dazu moderat (Baumschutz ab einem Stammumfang von 100 cm). Dies zeigt einen angemessenen Einstieg in den kommunalen Baumschutz.
Oldenburg hat einen besonders guten Weg gefunden, indem es neben die Baumschutzsatzung die Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie gesetzt hat, mit der die Bürger*innen durch die Verwaltung unterstützt werden.
Negative Erfahrungen ohne Baumschutz
Blickt man auf die Entwicklung in Städten wie Detmold, die ihre Satzung wieder aufgehoben haben, zeigt sich: Die Baumfällungen nahmen danach wieder zu. Zudem entfielen die fachkundigen Beratungsangebote durch die öffentliche Verwaltung. Diese Erfahrungen belegen den Sinn und Nutzen einer Baumschutzsatzung Oldenburg.
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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
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Stichwort: "Baumschutz"